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Den Schutz seiner Mitgliedsallianzen, sowie dazugehörigen Wings, zu wahren und zu diesem Zweck wirksame Kollektivmaßnahmen zu treffen, die Verteidigungszwecken dienen.

 Eine allianzübergreifenden Zusammenarbeit herbeizuführen, um Probleme wirtschaftlicher oder kriegerischer Art zu lösen.

Ein Mittelpunkt zu sein, in dem die Bemühungen der Allianzen zur Verwirklichung dieser gemeinsamen Ziele aufeinander abgestimmt werden.

                                                  Der Verbund handelt nach folgenden Grundsätzen:

         Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitgliedsallianzen.

Alle Mitgliedsallianzen erfüllen, um ihnen allen die aus der Mitgliedschaft erwachsenden Rechte und Vorteile zu sichern, nach Treu und Glauben die Verpflichtungen, die sie mit dieser Charta übernehmen.

                                                                       Mitgliedschaft:

 Alle Mitgliedsallianzen werden zuerst ihre Streitigkeiten durch friedliche, diplomatische Mittel schlichten, um die Sicherheit aller Mitgliedsallianzen nicht zu gefährden.

Alle Mitgliedsallianzen leisten dem Clan jeglichen Beistand bei jeder Maßnahme, welche der Clan im Einklang mit dieser Charta ergreift.

 RSD - & Ap-Diebstahl sind strikt untersagt .Verstösse dagegen werden mit 24 h Ausschluß in der betreffenden Allianz geahndet . Bei wiederholtem Verstoß dagegen durch das selbe Mitglied ist dieser aus der Allianz und dem Clan auszuschließen .

Ausbildungs & Kinderallianzen werden durch die Clanallianzen nicht angegriffen , sofern es eindeutig aus der Allianzbeschreibung ersichtlich ist .

                                                                            Organe:

 Die Hauptorgane des Verbundes sind:

 • der Verbundsrat
 • die Verbundsleitung
* der Diplomatierat
 * das Innenministerium
  • der Generalstab

 

Der Verbundsrat besteht aus dem Verbundschef, seinen  Stellvertretern, den Diplomaten, Anwerber wie auch Innenminister und dem Chef-Kriegsminister . Der Verbundsrat ist nicht alleiniger Entscheidungsträger und unterliegt der Kontrolle der Verbundsleitung und kann von diesem bei groben Verstößen gegen die Satzung des Verbundes abberufen werden. Die Verbundsleitung ist verantwortlich für die Planung und Koordination der laufenden Arbeiten im Verbund

                                                                        Der Verbundsrat:

  Die Verbundsleitung  besteht aus dem Verbundsrat,  aus den Anführern  und jeweils 1 Bevollmächtigten der Mitgliedsallianzen, der von der jeweiligen Allianz bestimmt wurde.

                                                                    Aufgaben und Befugnisse:

Um ein schnelles und wirksames Handeln des Verbundes zu gewährleisten, übertragen dessen Mitgliedsallianzen dem Verbundsrat die Hauptverantwortung für die Wahrung ihrer Interessen und erkennen an, dass der Verbundsrat bei der Wahrnehmung der sich aus dieser Verantwortung ergebenden Pflichten in ihrem Namen handelt.
 Der Verbundsrat entscheidet in allen Fragen und Angelegenheiten, die in den Rahmen dieser Charta fallen. Der Verbundsrat legt die Mitglieder der Verbundsleitung fest . Die Amtszeit des Verbundsrat beträgt 12 Monate , danach kann die Verbundsleitung die Amtierenden oder neue Mitglieder für weitere 12 Monate festlegen .
  Jede Allianz in der Verbundsleitung hat eine Stimme.
 Entscheidungen der Verbundsleitung bedürfen einer 2/3-Mehrheit. Bei Stimmengleichheit gilt die Stimme des Verbundschefs.
  Die Aufnahme von Allianzen bedürfen der Einstimmigkeit von der Verbundsleitung.
  Sollte eine Entscheidung über eine Mitgliedsallianz notwendig werden, in welcher Form auch immer, so hat diese in der sie betreffenden Abstimmung keine Stimme, kann sich aber an der Diskussion beteiligen.

                                                                            Der Generalstab:

 Zusammensetzung:
 Der Generalstab besteht aus dem Verbunds-Kriegsmarschall sowie dem  Kriegsministern der Mitgliedsallianzen.
 Jede Mitgliedsallianz darf maximal 2 Generäle in den Generalstab berufen.
  Die Anführer der Mitgliedsallianzen können an den Sitzungen des Generalstabs teilnehmen und dazu eingeladen werden.

Der Verbunds-Kriegsmarschall und sein Stellvertreter sind Leiter des Generalstabes .

                                                                      Aufgaben und Befugnisse:

  Der Generalstab befaßt sich mit der strategischen Ausrichtung der Clans und spricht in Bezug auf diese Grundsätze Empfehlungen an die Mitglieder oder den Verbundsrat oder an beide aus.
  Der Generalstab kann die Aufmerksamkeit des Verbundsrats auf Situationen lenken, die geeignet sind, die Sicherheit der Mitgliedsallianzen zu gefährden.

                                                                          Der Diplomatierat:

Der Diplomatierat besteht aus dem Chefdiplomaten, des Verbundes seiner Vertreter und Diplomaten der Allianzen und je einem Vertreter.
 Der Chefdiplomat repräsentiert den  Verbund nach außen.
  Der Chefdiplomat vertritt die diplomatischen Belange des Verbundes gegenüber anderen Verbünden.

                                                              Friedliche Beilegung von Streitigkeiten:

Die Parteien einer Streitigkeit, deren Fortdauer geeignet ist, die Wahrung der Allianz und der gebietsmäßigen Sicherheit zu gefährden, bemühen sich zunächst um eine Beilegung durch diplomatische Optionen.

 Maßnahmen bei Bedrohung und bei Angriffshandlungen von außenstehenden Allianzen/Clan/Verbünden.

Der Generalstab stellt auf Antrag einer von einem Angriff betroffenen Allianz fest, ob eine Bedrohung oder eine Angriffshandlung vorliegt, die das Eingreifen des Verbundes erfordert. Er gibt Empfehlungen an den Verbundsrat ab, welche Maßnahmen zu treffen sind, um die Sicherheit der betroffenen Allianzen zu wahren oder wiederherzustellen.
  Alle Mitgliedsallianzen des Verbundes verpflichten sich, zum Schutz der betroffenen Allianz(en) und der gebietsmäßigen Sicherheit dadurch beizutragen, dass auf Ersuchen der Verbundsleitung, Streitkräfte nach strategischer Maßgabe des Generalstabs zur Verfügung gestellt werden und Beistand geleistet wird.
 Die Pläne für die Anwendung von Waffen und Soldaten werden von der Verbundsleitung mit Unterstützung des Generalstabs aufgestellt.
  Bei der Durchführung der von der Verbundsleitung beschlossenen Maßnahmen leisten die Mitglieder des Verbundes entsprechend ihrer Möglichkeiten einander gemeinsam handelnd Beistand.
 Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied des Verbundes keineswegs das Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung der betroffenen Allianz, bis die Verbundsleitung die zum Schutz der betroffenen Allianz und der gebietsmäßigen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat.

  Die Allianzen des Verbundes bilden automatisch Bündnisse untereinander.
  Ältere, vor dem Beitritt zum Verbund bereits bestehende Bündnisse der Allianzen bleiben bestehen

Die Innenminister regeln alle Streitigkeiten innerhalb des Verbundes und können auch innerhalb der Mitgliedsallianzen tätig werden.
Das Innenministerium ist mit einem Chefinnenminister und Stellvertretern zu besetzen.

Mitglied im Verbund kann jeder Clan werden , welcher die Pflichten aus dieser Charta akzeptiert und nach dem Urteil des Verbundrates fähig und willens ist, diese Verpflichtungen zu erfüllen.
        Wings können ausschließlich durch die Mitgliedschaft der Hauptallianz, Beitritt zum Verbund erlangen . Weitere Unterstaffelungen("Wings von Wings") werden vom Verbund nicht akzeptiert.
        Ein Mitglied des Verbundes, das die Grundsätze dieser Charta beharrlich verletzt, kann jederzeit aus dem Clan ausgeschlossen werden.
        Jeder Clan oder jede Alli, die als neues Mitglied in den  F.V.I. aufgenommen wird, haben nach erfolgter Abstimmung mit der Verbundsleitung  eine Probezeit von 4 Wochen, jedoch kein Stimmrecht in dieser Zeit.
 In begründeten Fällen kann diese Probezeit per Antrag durch denVerbundsrat/ die Verbundsleitung um 4 Wochen verlängert werden.

Unser Ziel ist es:

                                                                            Die Verbundsleitung:

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